Vereinskantinen: Minister beruhigt Vereine
Ein Aufschrei der Entrüstung ging durch Österreichs
Vereinslandschaft, als im Nationalrat die Registrierkassen-
und Belegerteilungspflichtpflicht beschlossen wurden, die
auch die Vereinskantinen und Vereinsfeste nachhaltig
betroffen hätten.
Nun hat Minister Doskozil die Vereine davon in Kenntnis
gesetzt, dass die Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der
Vereine angepasst worden seien, um den Fortbestand des
funktionierenden Vereinslebens zu gewährleisten.
Als Verbesserung für kleine Vereinsfeste und
Vereinskantinen wurden unter anderem folgende
Eckpunkte beschlossen:
•
Ausdehnung der Stundengrenze von 48 auf 72 (befreit von Steuer-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht), wobei
nur jene Stunden zu berücksichtigen sind, so lange eine Veranstaltung tatsächlich dauert.
•
Keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für kleine Vereinskantinen – wenn diese maximal 52 Tage im Jahr
geöffnet sind und der Jahresumsatz € 30.000.- nicht übersteigt.
•
Öffnung kleiner Vereinsfeste für die Gastronomie – keine Steuer- und Registrierkassenpflicht, wenn sich ein Wirt
beteiligt.
•
Keine Registrierkassen- und Steuerpflicht bei Gratismitarbeit von vereinsfremden Personen.
25.08.2016