Gem. Punkt 9.1.3 der ÖHB Bestimmungen haben Jugendliche vor der erstmaligen Ausstellung eines Spielerpasses eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung zur Ausübung des Handballsportes vorzulegen. Vor dem erstmaligen Einsatz (gemäß Punkt 9.1.5) eines Jugendlichen in einer Kampfmannschaft (= Männer- oder Frauenmannschaft) ist eine neuerliche ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die medizinische Tauglichkeit bestätigt.Für jugendliche SportlerInnen (vom 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) wird in Tirol vom Land Tirol und der TGKK die nahezu kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung durch niedergelassene Sportmediziner angeboten. Mit Ausnahme des geringen Selbstbehalts wird dies Untersuchung vom Land Tirol und der TGKK finanziert.Wie kommt man in den Genuss dieser Untersuchung?Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste (Sportart, Name, Geburtsdatum) direkt an die Sportabteilung des Landes Tirol. Diese übermittelt die Bestätigung über die genehmigte Untersuchung an den Antragsteller und zur Kenntnis an den THV zurück. Achtung: Pro SportlerIn und Kalenderjahr wird nur eine Berechtigungskarte (ausnahmslos über die Sportabteilung des Landes) ausgegeben! E-Mail Kontakt: sport@tirol.gv.atWie finde ich den Sportmediziner/die Sportmedizinerin?Arztsuche der Ärztekammer für Tirol ( www.aektirol.at ) - Vorgehensweise: im Auswahlfeld "Fachgebiet" die gewünschte Fachrichtung auswählen bzw. alle Fachgebiete; im Auswahlfeld "Bezirk oder Ort" die gewünschte Region auswählen und beim Auswahlfeld " Zusatzqualifikationen, Diplome, Zertifikate" Sportmedizin, Sportorthopädie oder Sporttraumatologie wählen. Achtung: Die Sportärzte können, müssen aber nicht die Untersuchungen anbieten! Daher bei der Terminvereinbarung bekanntgeben, dass es sich um eine Sporttauglichkeitsuntersuchung des Landes Tirol (Verrechnung über avomed) handelt.Kosten Für die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann von den Ärzten ein Selbstbehalt von max. € 7,26 eingehoben werden.