Aus gegebenem Anlass dürfen wir neuerlich auf die Förderung des Landes Tirol für JugendsportlerInnen hinweisen.Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine mit NachwuchsathletInnen (bis zum vollendeten 18. Lebens-jahr) in einer anerkannten Sportart in Betracht. Voraussetzung für den Erhalt der Jugendsportförderung ist die Meldung der NachwuchsathletInnen beim zuständigen Tiroler Sportfachverband.Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Anzahl der gemeldeten NachwuchssportlerInnen (Mitgliederquote) und der Bewertung der Erfolge der genannten AthletInnen bei Tiroler Meisterschaften, österreichischen Meisterschaften und internationalen Bewerben (Punktesystem). Mitgliederquote und Punktesystem richten sich nach den vom Tiroler Landessportrat festgelegten Kriterien.Letzter Einreichtermin: 31. März jeden JahresDas zu verwendende Antragsformular kann von der Homepage der Sportabteilung des Landes Tirol www.tirol.gv.at/sport heruntergeladen werden.Als Nachweis der Fördermittel werden anerkannt:•Honorare, Entgelte, Aufwandsentschädigungen, Fahrkosten- und Reiseabrechnungen der für den Verein tätigen NachwuchstrainerInnen•Fahrt-, Aufenthaltskosten und Nenngelder der NachwuchssportlerInnen•Sportgeräte für NachwuchssportlerInnen