Entsprechend der jüngsten Covid-Lockerungsverordnung der Bundesregierung ist die Sportausübung unter anderem nur unter der Auflage möglich, dass der Verein ein entsprechendes Präventionskonzept ausarbeitet und umsetzt.Wie angekündigt hat der ÖHB nun Vorlagen erarbeitet, die den Vereinen als Hilfestellung für ihre Präventionskonzepte dienen sollen. Es wir eindringlich darauf hingewiesen, dass Training und Trainingsspiele nur dann den Vorgaben der Bundesregierung entsprechen, wenn der jeweilige Verein über ein vereinseigenes Präventionskonzept verfügt und dieses auch umsetzt. Natürlich können die Vorlagen des ÖHB 1:1 vom Verein übernommen werden.Die Vereine werden eindringlich ersucht, sich ernsthaft mit der Thematik auseinanderzusetzen. Der österreichische Handball kann und will es sich nicht leisten, durch Missachtung der behördlichen Vorgaben die nun eröffneten Möglichkeiten zur Sportausübung zu gefährden.Hinweis:Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich der Risiken einer erhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Kinder zu entscheiden.Deshalb wird den Vereinen bzw. Trainings anbietenden Institutionen empfohlen, alle Spieler bzw. die Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung, die von Sport Austria erarbeitet wurde, ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. •Vorlage für die Einverständniserklärung •Vorlage zum Präventionskonzept „Sport“ – gültig für ALLE Vereine / Mannschaften außer den Kampfmannschaften von WHA und spusu LIGA •Vorlage zum Präventionskonzept „Leistungssport“ – anwendbar für die Kampfmannschaften von WHA und spusu LIGA