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29.08.2022
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Verpflichtende Sporttauglichkeitsuntersuchung

Vor dem Saisonbeginn möchten wir neuerlich auf das Angebot des Landes Tirol, eine nahezu kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung zu ermöglichen und den verpflichtenden Nachweis der gesundheitlichen Eignung hinzuweisen. Verpflichtende sportärztliche Untersuchung Gemäß den Durchführungsbestimmungen des Tiroler Handballverbandes ist von Spielerinnen und Spielern, die erstmals in einer Jugendklasse ab U11 zum Einsatz kommen sollen, zwingend der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest, unabhängig davon, ob sie bereits für die U8/ U10 über einen Spielerpass verfügt haben oder nicht, zu erbringen. Dies trifft in der Saison 2022/23 SpielerInnen ab dem Geburtsjahrgang 2011 zu. Der Nachweis hat mit einer Bestätigung des Arztes mit dem Wortlaut, dass der/die Spieler(in) gesundheitlich geeignet ist, den Handballsport auszuüben, zu erfolgen. Über Verlangen sind vom jeweiligen Verein diese Bestätigungen dem Tiroler Handballverband vorzulegen. Im Hinblick auf die Verantwortung für die Kinder, dürfen wir den Vereinen allerdings anraten, bei Kindern bereits vor Aufnahme des Handballsports (U8/U10) den Nachweis der gesundheitlichen Eignung einzuholen. Vor dem erstmaligen Einsatz eines Jugendlichen in einer Kampfmannschaft (= Männer- oder Frauenmannschaft) ist eine neuerliche ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die medizinische Tauglichkeit bestätigt. Da während des Wachstums immer wieder körperliche Defizite/Beeinträchtigungen auftreten können, ist es, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, in jedem Fall ratsam, die Jugendlichen jährlich auf ihre Sporttauglichkeit untersuchen zu lassen. Nahezu kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung in Tirol Für jugendliche SportlerInnen (vom 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) wird in Tirol vom Land Tirol die nahezu kostenlose Sporttauglichkeitsuntersuchung durch niedergelassene Sportmediziner angeboten. Mit Ausnahme des geringen Selbstbehalts wird dies Untersuchung vom Land Tirol finanziert. Wie kommt man in den Genuss dieser Untersuchung? Der Verein meldet die SportlerInnen mittels „Erfassungsliste Sporttauglichkeitsuntersuchung“ https://www.tirol.gv.at/sport/sportmedizin/ direkt an die Sportabteilung des Landes Tirol und fordert eine Berechtigungskarte an, die beim Sportarzt vorzulegen ist.   Achtung: Pro SportlerIn und Kalenderjahr wird nur eine Berechtigungskarte (ausnahmslos über die Sportabteilung des Landes) ausgegeben!  E-Mail Kontakt: sport@tirol.gv.at Wie finde ich den Sportmediziner/die Sportmedizinerin? Arztsuche der Ärztekammer für Tirol ( https://www.aektirol.at/arztsuche/ ) Vorgehensweise: im Auswahlfeld "Fachgebiet" die gewünschte Fachrichtung auswählen bzw. alle Fachgebiete; im Auswahlfeld "Bezirk oder Ort" die gewünschte Region auswählen und beim Auswahlfeld " Zusatzqualifikationen, Diplome, Zertifikate" Sportmedizin, Sportorthopädie oder Sporttraumatologie wählen.   Achtung: Die Sportärzte können, müssen aber nicht die Untersuchungen anbieten! Daher bei der Terminvereinbarung bekanntgeben, dass es sich um eine Sporttauglichkeitsuntersuchung des Landes Tirol (Verrechnung über avomed) handelt. Kosten: Für die Sporttauglichkeitsuntersuchung kann von den Ärzten ein Selbstbehalt von max. € 8.- eingehoben werden