Delegierte bei Jugendrunden/Jugendspieltagen
Um die SchiedsrichteranwärterInnen bei der Spielleitung zu unterstützen und ihre Leistungen und
ihre Entwicklung zu evaluieren, hat der Vorstand des Tiroler Handballverbandes beschlossen, ab
sofort dem Schiedsrichterreferenten die Möglichkeit zu geben,
bei Jugendrunden/Jugendspieltagen, bei denen Spiele von
Schiedsrichteranwärtern geleitet werden, einen Delegierten
einzusetzen.
Folgende Bestimmung wird ab sofort in die
Durchführungsbestimmungen des THV aufgenommen:
Der Delegierte hält sich am Kampfrichtertisch auf und verfügt über folgende Befugnisse:
1. Der Delegierte kann bei groben Fehlentscheidungen unverzüglich das Spiel unterbrechen, die
getroffene Entscheidung rückgängig machen und die Schiedsrichteranwärter zur zutreffenden
Entscheidung anleiten.
Es liegt im Ermessen des Delegierten, ob und wann er von dieser Befugnis Gebrauch macht.
2. Der Delegierte kann bei unsportlichem Verhalten in den beiden Wechselräumen das Spiel
unterbrechen und Verwarnungen, Zeitstrafen, sowie Disqualifikationen gegen die Offiziellen und
die Auswechselspieler verhängen.
Im Anschluss an die geleiteten Spiele werden die Leistungen der Schiedsrichteranwärter gemeinsam
mit dem Delegierten erörtert. Der Delegierte erstattet dem Schiedsrichterreferenten über die
Leistung Bericht.
Die Kosten für den Einsatz des Delegierten werden vom Tiroler Handballverband getragen.
Anmerkung:
Dezidiert nicht gewünscht ist, dass jegliche auch noch so kleine Fehlentscheidung vom Delegierten
korrigiert wird. Fehler sind ein unvermeidlicher Teil des Handballsports – sei es bei den Spielern, den
Schiedsrichtern oder den Trainern. Korrigiert werden sollen lediglich falsche Regelauslegungen, die
maßgeblichen Einfluss auf den Spielverlauf nehmen oder die Gesundheit der Spieler gefährden.
13.11.2017